Die interdomus Funktionsgarantie stellt den Funktionserhalt des Primärsystems /Gesamte Wärmeerzeugung) sicher und besteht neben der gesetzlichen Gewährleistungsfist für bis zu 10 Jahre. Im Falle der Fälle übernimmt sie schnell und unkompliziert Material- und Arbeitskosten ebenso wie Mehrkosten bis zu 1.000€ in Folge von Konstruktionsverbesserungen. Sie können die Funktionsgarantie bis maximal 72 Monate nach Inbetriebnahme Ihres Wärmeerzeugers abschließen. Auch die Schadensregulierung ist einfach und unkompliziert und erfolgt direkt über uns, Ihren Fachpartner.
Die interdomus Funktionsgarantie* umfasst das Primärsystem (die gesamte Wärmeerzeugung), das im Rahmen der Errichtung des Wärmeerzeugers installiert wurde. Ausgenommen ist die Wärmeverteilung ( Sekundärsystem). Dazu gehören beispielsweise die Heizkörper. Die Garantie ist möglich für die folgenden, nach deutschen Normen zugelassenen Analgen-Komponenten: Gas- und Ö-heizung, Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermieheizung inkl. Speicher, Kamin, Elektro- und Nachtspeicherheizung sowie BHKW und KWK. Nicht mitversichert sind Verschleißteile. Hierzu zählen auch Teile, die im Rahmen von Wartungszyklen regelmäßig erneuert/getauscht werden.